Heizungstausch: Schritt für Schritt zum Erfolg

Der Heizungstausch erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst prüfen Sie den Zustand der alten Anlage und lassen sich idealerweise von einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Anschließend beantragen Sie die Förderung, beauftragen einen Fachbetrieb und lassen die alte Heizung demontieren und die neue Anlage installieren. Anmerkung: Dieser Artikel bezieht sich auf die neuen Förderrichtlinien der KfW, welche für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten.

1. Bestandsaufnahme und Energieberatung

Bevor die Heizung ausfällt, sollten Sie den Zustand und den Energiebedarf Ihres Hauses prüfen lassen. Dieser kann grob über Ihren aktuellen Energieverbrauch der letzten Jahre oder über die tatsächliche Bausubstanz geschätzt werden. Dabei ist es oft sinnvoll, auch Sanierungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen, um das Optimum für Ihre Immobilie herauszuarbeiten.

Heizlast ermitteln

Ein Fachbetrieb oder Energieberater berechnet, wie viel Energie das Gebäude benötigt. Dafür wird meist die Europäische Norm EN 12831 herangezogen, bei der die Heizlast raumweise berechnet wird. Die DIN EN 12831 ist das normgerechte, wissenschaftliche Verfahren zur Heizlastberechnung. Im Gegensatz zur verbrauchsbasierten Schweizer Formel (die lediglich auf alten Brennstoffdaten beruht), bietet die raumweise Heizlastberechnung die folgenden Vorteile:

  • Exakte Dimensionierung von Wärmepumpen
  • Grundlage für den hydraulischen Abgleich
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Förderbar im Rahmen der Planungsleistungen des Heizungstauschs

Sanierungsfahrplan

Oft lohnt es sich, vor dem Heizungstausch das Gebäude energetisch zu optimieren, etwa durch neue Fenster oder Dachdämmung. Dafür gibt es in Deutschland den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser beinhaltet eine umfassende Bewertung des aktuellen Gebäudezustandes und beschreibt in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Ihr Haus für den Heizungstausch fit gemacht werden kann. In den meisten Fällen lohnt sich der iSFP mit seinen Kosten von ca. 1.300 bis 1.800 € für ein EFH bereits durch den Förderzuschuss von zusätzlichen 5 Prozentpunkten bei einer einzigen Maßnahme (z. B. Fenstertausch im gesamten Haus).

2. Heizsystem auswählen

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neue Heizungsanlagen in der Regel zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das wirtschaftlichste und am besten passende System hängt dabei von dem Nutzungsprofil der Immobilie und den vor Ort gegebenen Randbedingungen ab.

Wärmepumpe

Die meistgeförderte Lösung, besonders in Kombination mit einer Fußbodenheizung, ist die Wärmepumpe. Aber auch in ungedämmten Häusern ist eine Wärmepumpe einsetzbar, wenn lediglich einzelne Heizkörper ausgetauscht werden. Die oben genannte Heizlastberechnung gibt hier ein detailliertes Bild.

Pelletheizung / Holzheizung

Die Pelletheizung ist sinnvoll, wenn der Platz für die Brennstofflagerung vorhanden ist und/oder wenn der elektrische Hausanschluss für eine Wärmepumpe nicht erweitert werden kann.

Fernwärme

Prüfen Sie, ob ein Anschluss an das lokale Wärmenetz möglich ist. Die Städte Schorndorf, Backnang und Waiblingen haben hier bereits ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Besonders in Mehrparteienhäusern ist diese sehr platzsparende Lösung oft vorteilhaft, um laufende Kosten in der Instandhaltung zu reduzieren und Platz im Keller zurückzugewinnen.

Hybridheizung

Die Kombination aus verschiedenen Systemen (z. B. Wärmepumpe und Gas-Brennwerttherme) ergibt vor allem Sinn als Übergangslösung im unsanierten Altbau ohne jegliche Dämmung mit hohen Vorlauftemperaturen (> 65°C). Bei diesem System müssen Sie bedenken, dass Sie höhere Kosten als bei einem Einzelsystem haben (Wartung von fossiler Heizung + Wartung der erneuerbaren Systemkomponenten). Zudem gibt es nur für den erneuerbaren Anteil (z. B. Wärmepumpe/Pelletheizung) Förderung über das KfW-Programm 458.

3. Fördermittel sichern

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird vom Staat stark bezuschusst. Es sind Förderungen von bis zu 70 % möglich. Wichtig ist dabei, dass Sie die Förderung z. B. über die KfW 458 vor Maßnahmenbeginn beantragen! Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist dabei verpflichtend. Planungsschritte wie die Heizlastberechnung, ein Blower-Door-Test oder der hydraulische Abgleich werden hier von der KfW mitgefördert.

Die konkreten Schritte für Ihre Förderung sehen wie folgt aus:

  • Energieeffizienz-Experten einbinden und BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellen lassen
  • Angebot einholen und Vertrag mit aufschiebender oder aufhebender Bedingung aufsetzen
  • Antrag bei der KfW stellen und Zusage abwarten
  • Installation durch einen Fachbetrieb
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Energieeffizienz-Experten erstellen lassen und Nachweise einreichen
  • Nach erfolgreicher Prüfung werden Fördermittel meist innerhalb von 2 bis 6 Wochen ausgezahlt

Die Förderung im KfW-Programm 458 für Wohngebäude gliedert sich dabei wie folgt (Stand für Anträge ab dem 21. Juli 2026):

Grundförderung

Die Basisförderung beträgt 30 %. Sie gilt für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz). Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.

Klimageschwindigkeitsbonus

Sollte bei Ihnen eine 20 Jahre oder ältere Heizung mit fossilen Brennstoffen verbaut sein, die noch funktionsfähig ist, gewährt der Fördergeber einen Geschwindigkeitsbonus. Hierbei gibt es zusätzliche Förderung von 16 % zusätzlich zur Grundförderung. Er sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.

Einkommensbonus

Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird nach Einkommen differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:

  • 40 % der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 €
  • 30 % für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 €
  • 10 % für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 €

Fördergrenzen

Ab dem 21. Juli 2026 (Neue Konditionen!) gelten folgende Grenzen:

Maximal förderfähige Kosten: Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 € für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit). Maximaler Fördersatz: Grundsätzlich ist der Betrag bei 70 % gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit sehr geringem Einkommen (unter 30.000 € bzw. 40.000 € mit Kindern) gibt es eine soziale Staffelung von bis zu 80 %. Maximaler Zuschuss: Bei 70 % Förderung von 28.000 € beträgt der maximale Zuschuss 19.600 € (bei 80 % entsprechend bis zu 22.400 €).

4. Fachbetrieb beauftragen und Installation planen

Haben Sie die Förderzusage und Angebote von Fachbetrieben vorliegen, vergeben Sie den Auftrag. Hierbei ist stets auf den Abschluss eines Vertrags mit aufhebender oder aufschiebender Bedingung zu achten. Sie dürfen auf keinen Fall mit den Arbeiten (Demontage, Montage) beginnen, bevor der Förderantrag im KfW-Portal hochgeladen wurde.

Angebot prüfen

Lassen Sie die geplante Dimensionierung und die Kosten am besten prüfen. Dafür können Sie einen herstellerunabhängigen Energieberater oder die Verbraucherzentrale kontaktieren. Die Prüfung erfolgt hier meist innerhalb einer Woche.

Lieferzeiten einplanen

Da die Nachfrage nach Wärmepumpen hoch ist, müssen Sie mit Vorlaufzeiten rechnen. Handwerker in der Region benötigen hier meist zwischen 8 bis 16 Wochen (stark abhängig von der Auslastung vor Ort). Überregionale Anbieter werben hier mit 2 bis 6 Wochen (teilweise Express-Montage in 14 Tagen möglich).

Entsorgung

Klären Sie im Vorfeld, ob der Betrieb die alte Heizungsanlage (inklusive alter Öltanks) fachgerecht demontiert und entsorgt. Eine Demontage wird auch von der KfW im Rahmen des Programms 458 gefördert.

5. Inbetriebnahme und Optimierung

Nach der Installation erfolgt die Einweisung. Um den optimalen Betrieb zu gewährleisten, werden die Heizungskomponenten auf Ihre Immobilie optimiert. Ihr Heizungsbauer übernimmt dabei die Erstinbetriebnahme. Im Anschluss kann der Werkskundendienst des Herstellers ebenfalls unterstützen. Wenn es um die feine Optimierung und Effizienz im laufenden Betrieb geht (oft nach einigen Monaten), ist ein unabhängiger Energieberater die beste Wahl. Auch die Verbraucherzentralen bieten spezielle, unabhängige Beratungsformate an (z. B. den "Heizungs-Check" oder "Detail-Check").

Hydraulischer Abgleich

Nutzen Sie den ersten Winter nach dem Einbau für die Feinjustierung. Ein optimaler hydraulischer Abgleich durch den Handwerker ist das Fundament nach der Erstinstallation und ist oft Fördervoraussetzung. Die perfekte Heizkurve finden Sie aber meist erst im realen Betrieb heraus, wenn Sie die Raumtemperaturen bei eisigen Außentemperaturen beobachten.

Netzanschluss

Denken Sie daran, alte Verträge (z. B. Gasliefervertrag) zu kündigen und den Zählerausbau beim Netzbetreiber zu beantragen.

Bereit für Ihren Heizungstausch?

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